Mit Sicherheit durch das Corona-Semester.

Bayerns Studierendenvertretungen fordern Sofort-Maßnahmen für ein planungssicheres & chancengerechtes Wintersemester 2021/2022

Unsere Perspektive: Das Wintersemester muss digital studierbar sein. Präsenzelemente sollen je nach Infektionsgeschehen teilweise oder vollständig ermöglicht werden. Weitere Infos findest du auf dieser Seite.

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Ausgestaltung des Wintersemesters 2021/2022

Beschluss der Landes-ASten-Konferenz Bayern vom 21. November 2021

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Seit dem Beginn des Semesters hat sich die pandemische Lage drastisch verschlechtert. Die Krankenhausampel ist rot, die Kliniken stehen vor dem Kollaps und die Staatsregierung hat den Katastrophenfall ausgerufen. Am 19.11.2021 hat Ministerpräsident Dr. Söder zudem plötzlich die 2G-Regelung an allen bayerischen Hochschulen ausgerufen und damit ein weiteres Erdbeben in der Hochschullandschaft ausgelöst.

Trotz der Tatsache, dass Hochschulen mit besseren Hygiene- und Sicherheitskonzepten in das Semester gestartet sind als die meisten gesellschaftlichen Bereichen und selbst – nicht zuletzt dank überdurchschnittlicher Impfquoten der Studierenden – nicht großer Treiber der hohen Inzidenzen sind, müssen diese nun in den 2G-Betrieb übergehen.

Die Staatsregierung behandelt die Studierenden an dieser Stelle ungerecht: Für Studierende ist das Studium ihre Primärbeschäftigung, wie es für Schüler*innen die Schule und für Arbeitnehmer der Job ist. Was für Schüler*innen das Klassenzimmer oder für Arbeitnehmer das Büro ist, ist für Studierende ihre Hochschule. Studierende gelten im Sinne des Arbeitsrechts als Beschäftigte, das Studium ist folglich keine Freizeitgestaltung oder kulturelles Hobby. Deshalb sollten Studierende bei Einschränkungen in der Pandemie gleich behandelt werden wie Beschäftigte.

Der Zugang für Studierende zur Hochschule in Präsenz mit einer 3G-Regelung war ein elementarer Punkt der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, um Planbarkeit für das Semester, sowie der Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung zu gewährleisten, aber auch den Gesundheitsschutz bayernweit hochzuhalten. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage halten wir eine 2G-Regel mit Ausnahmen für praktische Veranstaltungen in 3G für vertretbar. Durch diese spontane und nicht rückgekoppelte Verschärfung erwarten wir folgende zielgerichtete und chancengerechte Maßnahmen, die die Folgen der Entscheidung für Studierende abmildern:

Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit und Anzahl der Prüfungsversuche

Die erneute Ausrufung des Katastrophenfalls und die flächendeckende Einführung von 2G hat jegliche Planung zunichte gemacht, die bisher für die Vorlesungen, die Lehre der Professor*innen wie auch das Lernen der Studierenden gemacht wurden. Wir befinden uns nun offiziell zum vierten Mal in einem Krisensemester – und mit einem Blick auf die Inzidenzen und die während des Semesters ausgerufene Verschärfung mit fehlender Planbarkeit sucht dieses seinesgleichen. Daher fordern wir erneut und kompromisslos die Anwendung des Artikels 99 des Bayerischen Hochschulgesetzes auf das Wintersemester 2021/22. Die Verlängerung der Prüfungsfristen sowie der individuellen Regelstudienzeit sind zudem notwendig, um die pandemiebedingten Härten im Studium auszugleichen. Dieses Mittel hat sich in den letzten Semestern wie kein anderes dafür bewährt, die psychischen und auch finanziellen Folgen für Studierende abzumildern. Doch die reine Verlängerung der Regelfristen hilft den Studierenden, die seit zwei Jahren unter Krisenbedingungen studieren nicht. Die ständig wechselnden Prüfungsformate stellen eine große Herausforderung für alle Studierende dar, die eine Prüfung wiederholen müssen.  Besonders betroffen sind Studierende in ihrem Letztversuch, die sich bereits die letzten Semester auf immer neue Prüfungsbedingungen einstellen mussten und somit eine zusätzliche Unsicherheit in der Drucksituation haben. Dieser Unsicherheit und starker psychischer Belastung muss entgegengewirkt werden. Zudem wurde an vielen Hochschulen bereits die Anmeldungen für Prüfungen abgeschlossen, ein Rücktritt ist oft nicht möglich. Deshalb ist, wie zu Pandemiebeginn, bei einer festen Anzahl von Prüfungsversuchen diese wieder um einen Versuch zu erhöhen. Ebenfalls muss es eine Freiversuchsregelung geben. Das bedeutet, dass Studierende ihre Prüfungen ablegen können, aber das Recht haben, das Ergebnis zu annullieren und die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.

Hybride Lehre finanziell stark unterstützen

2G an Hochschulen bedeutet, dass für nicht geimpfte Studierende ein digitales Studienangebot angeboten werden muss. Dabei ist eine durchgehende digitale Studierbarkeit wünschenswert, damit auch Menschen, die sich unwohl fühlen oder leichte Erkältungssymptome haben, flexibel zu Hause bleiben können. Das bedeutet, es reicht eine nicht geimpfte Person in einem Kurs, damit dieser als hybride Lehrveranstaltung abgehalten werden muss. Nachdem gute hybride Lehre durch die Kombination von Präsenz- und digitalen Elementen die aufwendigste Form der Lehre darstellt, ist zu befürchten, dass die meistens Veranstaltungen wieder in einen rein digitalen Modus zurückfallen und die wertvolle Präsenz auf der Strecke bleibt. Weder das technische noch das didaktische Angebot reichen aus, um flächendeckend ein hochwertiges hybrides Angebot bereitzustellen. Es muss unverzüglich sowohl in die technische Ausstattung der Hochschulen als auch in Fortbildung bei den Lehrenden investiert werden. Viele Hochschulen haben ihre bereits geringen Mittel schon dafür verwendet. Die jetzt nötige finanzielle Unterstützung muss von der Landesregierung kommen.

Ausnahmen von der 2G-Regelung und bei Inzidenzen über 1000

Zudem gibt es wie in den vergangenen Semestern einen gewissen Anteil an Lehrveranstaltungen, die sich nicht in das Digitale übertragen lassen, wie zum Beispiel Laborpraktika, Freilandpraktika oder künstlerische, sportliche sowie musische Tätigkeiten. Um die tatsächliche Gleichwertigkeit eines Studienabschlusses in der Pandemie zu erhalten, müssen diese praktischen Veranstaltungen mit den entsprechenden Hygienemaßnahmen und einer 3G-Regelung, weiterhin durchgeführt werden können. Auch bei Inzidenzen im Landkreis über 1000 muss die Durchführung gewährleistet sein. Bei Pflichtveranstaltungen in Präsenz darf es keine negativen Konsequenzen für Studierende mit Krankheitssymptomen geben, dieser Pflichtveranstaltung fernzubleiben.

Außerhalb der praktischen Lehre hat sich gezeigt, dass Präsenzlehre auch in diskursiv angelegten Kleingruppenlehrveranstaltungen unverzichtbar ist. Deshalb müssen auch bei Überschreiten der 1000-Inzidenz-Schwelle Lehrveranstaltungen mit weniger als 30 Präsenz-Teilnehmenden möglich bleiben. Diese Lehrveranstaltungen sollten nach Möglichkeit auch hybrid abgehalten werden. Die Hygienevorschriften für diese Veranstaltungen sollen die Hochschulen in Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsämtern verhängen. Um die Präsenz zu erhalten sollen hier notfalls auch 2G oder 2G+-Regelungen festgelegt werden.

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