Mit Sicherheit durch das
4. Corona-Semester.

Bayerns Studierendenvertretungen fordern Sofortmaßnahmen als Reaktion auf die neue 2G-Regelung im Wintersemester 2021/22

Für uns ist klar: 2G und Hochschullockdowns beeinflussen erheblich die Studierbarkeit des Semesters. Es braucht jetzt klare Nachteilsausgleiche und differenzierte Ausnahmen. Weitere Infos findest du auf dieser Seite.

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Studienfortschritt sichern – bayernweite Freiversuchsregelung einführen

Beschluss der Landes-ASten-Konferenz Bayern vom 19. Dezember 2021

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Trotz großer Anstrengungen der Hochschulen, das vierte Corona-Semester erfolgreich zu gestalten, muss die LAK Bayern feststellen, dass die Studierbarkeit für einen Teil der Studierenden nicht gesichert ist. Im Gegensatz zu den vergangenen drei Corona-Semestern, in denen die Staatsregierung differenzierte Ausnahmen von Zugangsbeschränkungen für praktische und künstlerische Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen erlassen hatte, stellt die aktuell geltende 15. BayIfSMV die Studierenden des Wintersemesters 2021/22 vor unlösbare Herausforderungen. In einigen Fällen kann dies dazu führen, dass ihnen ein ganzes Semester verloren geht. Die 2G-Regelung an Hochschulen, insbesondere bei praktischen und künstlerischen Lehrveranstaltungen, und die 3G+-Regelung bei Prüfungen führen zu einer besonders scharfen Ausprägung von dem, was schon die letzten Semester zu beobachten war: Studierende schieben Prüfungen, um sie im nächsten Semester unter besseren Studienbedingungen abzulegen.

Die Sicherstellung des Studienfortschritts ist auch im Wintersemester 2021/22 oberstes Ziel. Vor dem Hintergrund der bestehenden Einschränkungen im Zugang zur Lehre und in der Vorbereitung auf Prüfungen, ist die Einführung einer landesweiten Freiversuchsregelung die einzig angemessene Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen und allen Studierenden einen Fortschritt in ihrem Semester zu ermöglichen: Indem Studierende das Recht erhalten, Prüfungen im selben Versuch wiederholen zu können, werden sie zur Teilnahme an den Prüfungen ermutigt, auch wenn sie persönlich Nachteile aufgrund der pandemischen Lage fürchten. An fast allen bayerischen Hochschulen können maximal drei Prüfungsversuche absolviert werden. Durch die pandemische Lage sind die Verunsicherung und der Druck auf die Studierenden jedoch erheblich erhöht. Eine Freiversuchsregelung würde genau da ansetzen und eine Erleichterung der Situation schaffen.

Erste Hochschulen, wie beispielsweise die Universität Bamberg, die Technische Hochschule Nürnberg oder die Hochschule Coburg, haben genau in diesem Bereich bereits einen Vorstoß gewagt und selbstständig Freiversuchsregelungen eingeführt. Jedoch reicht es nicht, sich auf die einzelnen Mühlen der Hochschulen zu verlassen. Um bayernweite Chancengleichheit zu garantieren und nicht in einem Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen zu landen, ist eine bayernweite Lösung vonnöten. Die LAK Bayern fordert die Staatsregierung daher auf, eine für alle Studierenden bayernweit einheitliche Freiversuchsregelung zu erlassen.

2G und Katastrophenfall – Sofortmaßnahmen für das Wintersemester 2021/2022

Beschluss der Landes-ASten-Konferenz Bayern vom 21. November 2021

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Seit dem Beginn des Semesters hat sich die pandemische Lage drastisch verschlechtert. Die Krankenhausampel ist rot, die Kliniken stehen vor dem Kollaps und die Staatsregierung hat den Katastrophenfall ausgerufen. Am 19.11.2021 hat Ministerpräsident Dr. Söder zudem plötzlich die 2G-Regelung an allen bayerischen Hochschulen ausgerufen und damit ein weiteres Erdbeben in der Hochschullandschaft ausgelöst.

Trotz der Tatsache, dass Hochschulen mit besseren Hygiene- und Sicherheitskonzepten in das Semester gestartet sind als die meisten gesellschaftlichen Bereichen und selbst – nicht zuletzt dank überdurchschnittlicher Impfquoten der Studierenden – nicht großer Treiber der hohen Inzidenzen sind, müssen diese nun in den 2G-Betrieb übergehen. Dies wird in vielen Fällen zu rein digitaler Lehre führen.

Die Staatsregierung behandelt die Studierenden an dieser Stelle ungerecht: Für Studierende ist das Studium ihre Primärbeschäftigung, wie es für Schüler*innen die Schule und für Arbeitnehmer*innen der Job ist. Was für Schüler*innen das Klassenzimmer oder für Arbeitnehmer*innen das Büro ist, ist für Studierende ihre Hochschule. Studierende gelten im Sinne des Arbeitsrechts als Beschäftigte, das Studium ist folglich keine Freizeitgestaltung oder kulturelles Hobby. Deshalb sollten Studierende bei Einschränkungen in der Pandemie gleich behandelt werden wie Beschäftigte.

Der Zugang für Studierende zur Hochschule in Präsenz mit einer 3G-Regelung war ein elementarer Punkt der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, um Planbarkeit für das Semester, sowie Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung zu gewährleisten, aber auch den Gesundheitsschutz bayernweit hochzuhalten. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage halten wir eine 2G-Regel mit Ausnahmen für praktische Veranstaltungen in 3G für vertretbar. Durch diese spontane und nicht rückgekoppelte Verschärfung erwarten wir folgende zielgerichtete und chancengerechte Maßnahmen, die die Folgen der Entscheidung für Studierende abmildern:

Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit und Anzahl der Prüfungsversuche

Die erneute Ausrufung des Katastrophenfalls und die flächendeckende Einführung von 2G haben jegliche Planungen zunichte gemacht, die bisher für die Vorlesungen, die Lehre der Professor*innen wie auch das Lernen der Studierenden gemacht wurden. Wir befinden uns nun offiziell zum vierten Mal in einem Krisensemester – und mit einem Blick auf die Inzidenzen und die während des Semesters ausgerufene Verschärfung mit fehlender Planbarkeit sucht dieses seinesgleichen.

Daher fordern wir erneut und kompromisslos die Anwendung des Artikels 99 des Bayerischen Hochschulgesetzes auf das Wintersemester 2021/22. Die Verlängerung der Prüfungsfristen sowie der individuellen Regelstudienzeit sind zudem notwendig, um die pandemiebedingten Härten im Studium auszugleichen. Dieses Mittel hat sich in den letzten Semestern wie kein anderes dafür bewährt, die psychischen und auch finanziellen Folgen für Studierende abzumildern.

Doch die reine Verlängerung der Regelfristen hilft den Studierenden, die seit zwei Jahren unter Krisenbedingungen studieren, nicht. Die ständig wechselnden Prüfungsformate stellen eine große Herausforderung für alle Studierenden dar, die eine Prüfung wiederholen müssen. Besonders betroffen sind Studierende in ihrem Letztversuch, die sich bereits die letzten Semester auf immer neue Prüfungsbedingungen einstellen mussten und somit eine zusätzliche Unsicherheit in der Drucksituation haben. Dieser Unsicherheit und starker psychischer Belastung muss entgegengewirkt werden. Zudem wurden an vielen Hochschulen bereits die Anmeldungen für Prüfungen abgeschlossen, ein Rücktritt ist oft nicht möglich. Deshalb ist, wie zu Pandemiebeginn, bei einer festen Anzahl von Prüfungsversuchen diese wieder um einen Versuch zu erhöhen. Ebenfalls muss es eine Freiversuchsregelung geben. Das bedeutet, dass Studierende ihre Prüfungen ablegen können, aber das Recht haben, das Ergebnis zu annullieren und die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.

Hybride Lehre finanziell stark unterstützen

2G an Hochschulen bedeutet, dass für nicht geimpfte Studierende ein digitales Studienangebot angeboten werden muss. Das bedeutet, es reicht eine nicht geimpfte Person in einem Kurs, damit dieser als hybride Lehrveranstaltung abgehalten werden muss. Nachdem gute hybride Lehre durch die Kombination von Präsenz- und digitalen Elementen die aufwendigste Form der Lehre darstellt, ist zu befürchten, dass die meisten Veranstaltungen wieder in einen rein digitalen Modus zurückfallen und die wertvolle Präsenz auf der Strecke bleibt. Auch ist im Angesicht der aktuellen Infektionslage eine digitale Studierbarkeit wünschenswert, damit auch Menschen, die sich unwohl fühlen oder leichte Erkältungssymptome haben, flexibel zu Hause bleiben können. Weder das technische noch das didaktische Angebot reichen jedoch aus, um flächendeckend ein hochwertiges hybrides Angebot bereitzustellen. Es muss unverzüglich sowohl in die technische Ausstattung der Hochschulen als auch in Fortbildung bei den Lehrenden investiert werden. Viele Hochschulen haben ihre bereits geringen Mittel schon dafür verwendet. Die jetzt nötige finanzielle Unterstützung muss von der Landesregierung kommen.

Ausnahmen von der 2G-Regelung und bei Inzidenzen über 1000

Bei Pflichtveranstaltungen in Präsenz darf es keine negativen Konsequenzen für Studierende mit Krankheitssymptomen geben, dieser Pflichtveranstaltung fernzubleiben. Zudem gibt es wie in den vergangenen Semestern einen gewissen Anteil an Lehrveranstaltungen, die sich nicht in das Digitale übertragen lassen, wie zum Beispiel Laborpraktika, Freilandpraktika oder künstlerische, sportliche sowie musische Tätigkeiten. Um die tatsächliche Gleichwertigkeit eines Studienabschlusses in der Pandemie zu erhalten, müssen diese praktischen Veranstaltungen mit den entsprechenden Hygienemaßnahmen und einer 3G-Regelung weiterhin durchgeführt werden können. Auch bei Inzidenzen im Landkreis über 1000 muss die Durchführung gewährleistet sein.

Außerhalb der praktischen Lehre hat sich gezeigt, dass Präsenzlehre auch in diskursiv angelegten Kleingruppenlehrveranstaltungen unverzichtbar ist. Deshalb müssen auch bei Überschreiten der 1000-Inzidenz-Schwelle Lehrveranstaltungen mit weniger als 30 Präsenz-Teilnehmenden möglich bleiben. Diese Lehrveranstaltungen sollten nach Möglichkeit auch hybrid abgehalten werden. Die Hygienevorschriften für diese Veranstaltungen sollen die Hochschulen in Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsämtern verhängen. Um die Präsenz zu erhalten, sollen hier notfalls auch 2G oder 2G+-Regelungen festgelegt werden.

Planungssicherheit und 3G bei Prüfungen

Die pandemische Lage macht es auch wieder nötig, auf alternative Prüfungsformate wie Fernprüfungen oder andere kontaktlose Prüfungsangebote umzusteigen. Besonders für Prüfungen mit einer hohen Anzahl an Prüfungsteilnehmenden oder für Personen mit Beeinträchtigungen oder in besonderen Lebenslagen sind diese anzudenken. Als LAK fordern wir deshalb womöglich und didaktisch sinnvoll eine Wahlmöglichkeit zu Fernprüfungsangeboten oder kontaktlosen Prüfungsangeboten wie z.B. Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen über eine Videokonferenzplattform anzubieten. Außerdem müssen für eine flächendeckende Etablierung von ortsungebundenen Fernprüfungen mehr Fördermittel bereitgestellt werden. Wie eine Prüfung letztendlich angeboten wird, muss jedoch im Sinne der Planbarkeit rechtzeitig bekannt sein und darf sich keinesfalls kurz vor der Prüfung ändern, selbst bei etwaiger Entspannung der Lage. Deswegen darf sich die Art der Prüfung spätestens 14 Tage vor der Prüfung nicht mehr ändern.

Weiterhin muss sichergestellt werden, dass Präsenzprüfungen nicht zur weiteren Ausbreitung der Corona-Infektionen beitragen und alle Teilnehmenden inklusive der Aufsichten kein erhöhtes Gesundheitsrisiko eingehen. Präsenzprüfungen müssen dazu dringend unter eine 3G-Regelung, besser 3G+, fallen. Durch eine solche Regelung wird niemand, der oder die zur Teilnahme berechtigt ist, ausgeschlossen. Ein kostenfreier Schnelltest unter Aufsicht ist kein Hindernis und wer positiv getestet wird, ist krank und kann die Prüfung wie bei anderen Erkrankungen nachholen. Im Sinne der Pandemiebekämpfung ist es absurd, auf einen Test zu verzichten, um eine Erkrankung nicht zu entdecken und denen, die mit Covid-19 infiziert sind, so eine Teilnahme zu ermöglichen. Für Infizierte gibt es sinnvolle strikte Quarantäne-Pflichten, die nicht durch eine Prüfungssituation aufgehoben werden können.

Ausbau psychische Unterstützung

Neben den Folgen für den direkten Lehrbetrieb wird den Studierenden auch der soziale Raum genommen. Mit dem Versprechen eines Präsenzsemesters wurden Studierende wieder an ihren Studienort geholt, von welchem sie jetzt kaum mehr profitieren können. Nach nur sechs Wochen haben vor allem Erstsemester*innen zu ihren Kommiliton*innen kaum stabile Beziehungen vor Ort bilden können. Viele Studierende werden also den Winter isoliert sein, durch vereinzelte Präsenzangebote allerdings auch an ihrem Standort bleiben müssen.

Zudem entsteht nun vollends eine Generation von Studierenden, die nach vier Semestern Digitalität und einer Abschlussarbeit niemals wirklich an ihrem eigentlichen Standort Fuß fassen konnten. Diese Art der Entwurzelung und der Einsamkeit hinterlässt Spuren. Die psychischen Folgen solcher Umstände müssen aufgefangen werden. Daher müssen die psychischen und sozialen Beratungsangebote der Studierendenwerke und Hochschulen ausgebaut und endlich ernsthaft vom Freistaat finanziert werden. Hierfür braucht es sofort einen Sonderfonds bis zum Ende der Auswirkungen der Pandemie auf die Hochschulen.

Starker Infektionsschutz durch Impfangebote und engmaschige Kontrollen

Die bisherige 3G-Regelung wurde an Hochschulen hauptsächlich stichprobenartig kontrolliert. Auch wenn die 2G-Regelung auf dem Papier ein höheres Schutzniveau für die Hochschulmitglieder bedeutet, muss diese Regelung ebenfalls auf Einhaltung kontrolliert werden. Durch das verstärkte Infektionsgeschehen sollten die Stichproben wieder erhöht werden bzw. wo es möglich ist auf eine Vollüberprüfung der Hochschulmitglieder gesetzt werden. Um hier einen adäquaten Schutz zu gewährleisten, muss auch der Freistaat die Kosten für etwaiges Personal zur Verfügung stellen.

Vor dem Hintergrund der nun möglichen Auffrischungsimpfungen und der hohen Impfbereitschaft der Studierenden plädieren wir außerdem für die Wiedereinführung von niedrigschwelligen Impfangeboten für Studierende an den Hochschulen, da die Impfung die einzige wissenschaftlich erwiesene Methode ist, um dauerhaft die Pandemie zu besiegen.

Die hier dargelegten Forderungen, Regelstudienzeitverlängerung, Erhöhung der Prüfungsversuche und Freiversuchsregelung, sollen die Studierenden unterstützen, die mit der aktuellen Situation nicht zurechtkommen, aber auch die leistungsstarken Studierenden nicht behindern, in ihrem angestrebten Studienfortschritt weiterzukommen. Außerdem braucht es finanzstarke Investitionen, um die Hochschulen und die Studierenden sicher durch diese tiefe Krise zu führen. Die genannten Ausnahmen zu 2G sind zudem elementar, um einen flächendeckenden Studienbetrieb aufrechtzuerhalten.