Prüfungen, Praktika und Bibliotheken – Leider weiterhin nicht für alle Studierenden verfügbar
Pressemitteilung LAK Bayern zur Neufassung der 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)
it der geänderten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sollten einige Fehler und Unstimmigkeiten der ursprünglichen ausgebessert werden. Besonders bei den Studierenden verkennt die bayerische Staatskanzlei jedoch die Notwendigkeit von Nachschärfungen – und das anscheinend entgegen besserem Wissen des Wissenschaftsausschuss im Landtag.
Seit dem 24.11. gilt für Studierende 2G flächendeckend an allen Hochschulen. Für Prüfungen gilt 3G+ auf Kosten der Studierenden. Das hat die Landes-ASten-Konferenz (LAK) Bayern bereits am 21. November scharf kritisiert. Der sehr hohe administrative, logistische und finanzielle Aufwand auf der Seite der Studierenden, aber auch der Hochschulen, steht in keinem Verhältnis zu der zusätzlichen Sicherheit bei Prüfungen.
“Mitarbeitende sollten nach alter Verordnung das Hochschulgelände nur noch unter 3G+ betreten können. Das scheint aber bereits nach zwei Wochen zu viel Aufwand geworden zu sein und wurde zu einem 3G revidiert. Für Studierende, die selten ein festes Einkommen haben, scheint der Staatsregierung 3G + jedoch weiterhin zumutbar zu sein.”, stellen die Sprecher*innen der LAK kopfschüttelnd fest.
Zudem gilt für praktische Lehrveranstaltungen, die nicht direkt für das Bestehen einer Prüfung notwendig sind, weiterhin eine strikte 2G-Regelung. Die wichtigen Bestandteile einer universitären Ausbildung – etwa in künstlerischen Werkstätten, Laboren oder Sporthallen – werden so für einen Teil der Studierenden unzugänglich. Besonders hart trifft dies Studierende aus dem EU-Ausland, die oft mit anderen Impfstoffen geimpft sind, nun aber an keiner Veranstaltung in Bayern teilnehmen können. Hier disqualifiziert sich Bayern als internationaler Spitzenstandort.
Die gleiche Problematik gilt weiterhin für die Universitätsbibliotheken. Diese hatten die kontaktlose Ausleihe bereits im letzten Lockdown erprobt, es gilt aber weiterhin eine 2G-Regelung für den Ausleihprozess. Dadurch ist es kapazitätsmäßig fast unmöglich eine geregelte Ausleihe für alle zu ermöglichen.
“Wir hatten sehr stark darauf gehofft, dass die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sinnvoll für den Hochschulbereich angepasst wird. Es geht nicht um ein komplettes Zurücknehmen der Maßnahmen, sondern darum, dass eine zweckmäßige Umsetzung überhaupt möglich gemacht wird. Davon ist allerdings nichts zu sehen.”, bedauern die Sprecher*innen der LAK.