Regelstudienzeit im Wintersemester 2020/21 sowie im Sommersemester 2021 verlängert

Endlich Planungssicherheit für die bayerischen Studierenden nach langer Hängepartie

In der gestrigen Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 23.03.21 wurde das CoronaEilgesetz II beschlossen [1]. Durch die Ausweitung des Artikels 99 des Hochschulgesetzes auf das Wintersemester 2020/21 sowie auf das beginnende Sommersemester 2021 verlängern sich für beide Semester die individuelle Regelstudienzeit sowie die Prüfungsfristen. Außerdem wurden Entlastungen für wissenschaftliches Personal auf Qualifikationsstellen beschlossen sowie die Gültigkeit der Fernprüfungserprobungsverordnung auf Verfahren des Hochschulzugangs ausgeweitet.

„Wir begrüßen den Beschluss des Bayerischen Landtags, die hochschulrechtlichen Regelungen zur Bewältigung der Pandemie fortzuführen. Neben der Verlängerung der Prüfungsfristen wird durch die ebenfalls verlängerte individuelle Regelstudienzeit auch der weitere BAföG-Bezug automatisch sichergestellt. So wichtig diese Regelungen sind, so unverständlich ist es für uns, warum seit der Ankündigung des Wissenschaftsministeriums im November letzten Jahres bis zu dem Beschluss im Landtag ganze vier Monate vergehen mussten. Somit kommt der Beschluss für viele Studierende erst nach der Prüfungsphase, die von großen Unsicherheiten geprägt war. Eine frühere Absicherung hätte die sowieso schon angespannte Situation der Studierenden spürbar entlastet.“, kritisiert LAK-Sprecher Maximilian Frank.

„Als Landesstudierendenvertretung haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Regelungen auch im kommenden Sommersemester fortgeführt werden, da weiterhin starke Einschränkungen durch die Pandemie zu erwarten sind. Es ist ein großer Fortschritt, dass dieser Beschluss bereits jetzt und nicht erst nachträglich Planungssicherheit für das Sommersemester 2021 schafft. Die notwendige Entlastung kommt in diesem Fall also rechtzeitig. Nun müssen wir den Blick auf die bestmögliche Gestaltung der Lehre sowie auf die Prüfungsphase im Sommersemester richten.“, erklärt LAK-Sprecherin Anna-Maria Trinkgeld.

Die bayerischen Studierendenvertretungen haben sich deshalb am 14.03.2021 auf der Sitzung ihres Landesverbandes auf eine gemeinsame Perspektive für die Ausgestaltung des Sommersemesters 2021 geeinigt [2]. Um eine möglichst verlässliche Planung für das dritte Semester unter Pandemiebedingungen ableiten zu können, hat sich die LAK Bayern intensiv mit den Erfahrungen aus den vergangenen zwei Semester beschäftigt.

„Ganz oben in den Diskussionen standen die Punkte: Planungssicherheit, Gesundheitsschutz und klug gesetzte Präsenzelemente. Daraus entstand die Einigkeit sich für ein digital studierbares Semester auszusprechen, in dem aber Präsenzelemente möglich sein sollen. So sind künstlerische und musische Tätigkeiten, Labor- oder Freilandpraktika sowie Sportübungen naturgemäß nur schwer digital abbildbar. Daher müssen diese, begleitet durch ein sicheres Hygienekonzept, an den Hochschulen bevorzugt wieder ermöglicht werden. Denn, mit digitaler Lehre können wir sehr viel schaffen, aber sie ist auch kein Allheilmittel für alle Bereiche des Studiums.“, resümiert Maximilian Frank.

„Aufgrund der aktuellen Pandemielage planen alle Hochschulen mit einem digitalen Start in das Sommersemester 2021. Sollten im Laufe des Semesters Veranstaltungen in Präsenz wechseln, müssen diese auch weiterhin digital studierbar sein, um Studierende in allen Lebenssituationen mitzunehmen. So befinden sich viele Studierende zurzeit nicht am Standort ihrer Hochschule oder gehören selbst zur Risikogruppe. Wir stehen hierzu in intensiven Gesprächen mit den Hochschulen und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, um unsere Forderungen anzubringen.“, erklärt Anna-Maria Trinkgeld.

Unter www.digitalsemester.bayern werden ab sofort Informationen zu den vergangenen und dem kommenden Semester unter Pandemiebedingungen bereitgestellt und die Beschlüsse der LAK Bayern zur Lehr- und Prüfungsgestaltung vorgestellt.

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